Alarmstufe – Schach nur noch für 2G

Ab dem 17. November gilt in Baden-Württemberg die  Alarmstufe. Das bedeutet für unser Schach in Innenräumen 2G. Nur nachweislich vollständig Geimpfte und Genesene dürfen an Training und Wettkampf teilnehmen.
Ausnahmen gibt es u.a. für Schüler (Testung in der Schule) und Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich).

Hier die heute erhaltenen Bestimmungen zur Alarmstufe vom SVW.
Die neuesten Infos findet man auch unter https://www.svw.info/.